Besonders mit einem Lieferwagen sollte mann auf dieses Signal (>2m<) acht geben. Bei einem solchen Signal handelt es sich um ein Vorschriftssignal gemäss Art. 16 Abs. 1 Signalisationsverordnung (SSV). Meist betroffen sind Tunnel und Baustellen, wie z.B. der abschnitt beim Gubrist. Lastwagen und Lieferwagen ab einer Breite von 2 Metern müssen stehts auf dem Rechten Fahrstreifen fahren und dürfen nicht überholen. Tun sie dies trotzdem, so verstossen sie gegen Art. 21 SSV in Verbindung mit Art. 27 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz (SVG), wonach Signale, Markierungen und Weisungen der Polizei zu befolgen sind.

Du machst also alles richtig, wenn du mit deinem Fahrzeug die linke Spur nicht befährst. Andernfalls würdest du gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen und müsstest mit einem ordentlichen Strafverfahren rechnen.

Gute Fahrt!